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Online-Handel

Firmen / Gewerbe

Voraussetzung für einen Online-Handel ist ein angemeldetes Gewerbe. Denn nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig jedes Gewerbe anzuzeigen.

Je nach verkauften Produkten sind gesonderte Regeln zu beachten (z.B. bei Lebensmitteln, elektronischen Geräten etc.).

Ein Online-Shop benötigt ein Impressum, und sollte - auch wenn dies nicht zwingend vorgeschrieben ist - entsprechende AGB enthalten. Darüber hinaus ist eine Datenschutzerklärung und eine Widerrufsbelehrung erforderlich. Damit sind die grundlegenden Rahmenbedingungen für den Geschäftsverkehr gelegt.

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Urteil
Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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