Voraussetzung für einen Online-Handel ist ein angemeldetes Gewerbe. Denn nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig jedes Gewerbe anzuzeigen.
Je nach verkauften Produkten sind gesonderte Regeln zu beachten (z.B. bei Lebensmitteln, elektronischen Geräten etc.).
Ein Online-Shop benötigt ein Impressum, und sollte - auch wenn dies nicht zwingend vorgeschrieben ist - entsprechende AGB enthalten. Darüber hinaus ist eine Datenschutzerklärung und eine Widerrufsbelehrung erforderlich. Damit sind die grundlegenden Rahmenbedingungen für den Geschäftsverkehr gelegt.
Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Je nach verkauften Produkten sind gesonderte Regeln zu beachten (z.B. bei Lebensmitteln, elektronischen Geräten etc.).
Ein Online-Shop benötigt ein Impressum, und sollte - auch wenn dies nicht zwingend vorgeschrieben ist - entsprechende AGB enthalten. Darüber hinaus ist eine Datenschutzerklärung und eine Widerrufsbelehrung erforderlich. Damit sind die grundlegenden Rahmenbedingungen für den Geschäftsverkehr gelegt.
Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
| Urteil |
|---|
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


