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Keine Genehmigung der Wiederholung der Jahrgangsstufe 10 wegen der Belastung durch die Corona-Pandemie

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Die coronapandemiemaßnahmebedingten Eingriffe in das Schulleben führen nach Wiederherstellung des Präsenzunterrichts im Einzelfall weder nach § 3 VO-BF zu einem Anspruch auf eine besondere Förderung noch nach § 12 APO-GrundStGy zu einem Anspruch auf Wiederholung einer Jahrgangsstufe ab Schuljahr 2022/2023.


VG Hamburg, 20.01.2023 - Az: 5 K 4231/22

ECLI:DE:VGHH:2023:0120.5K4231.22.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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