Keine Genehmigung der Wiederholung der Jahrgangsstufe 10 wegen der Belastung durch die Corona-Pandemie
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die coronapandemiemaßnahmebedingten Eingriffe in das Schulleben führen nach Wiederherstellung des Präsenzunterrichts im Einzelfall weder nach § 3 VO-BF zu einem Anspruch auf eine besondere Förderung noch nach § 12 APO-GrundStGy zu einem Anspruch auf Wiederholung einer Jahrgangsstufe ab Schuljahr 2022/2023.
VG Hamburg, 20.01.2023 - Az: 5 K 4231/22
ECLI:DE:VGHH:2023:0120.5K4231.22.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...