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Schulbetrieb und Universitätsbetrieb

Corona-Virus

Umgang mit dem Coronavirus COVID-19 hat auch das Schulleben und den Universitätsbetrieb erheblich geprägt.

Eine Verpflichtung zur anlasslosen Testung auf das Vorliegen einer COVID-19-Infektion ist in Schulen bzw. Universitäten nicht mehr vorgesehen.

Nach aktueller Rechtslage auf Bundesebene ist keine Pflicht zum Tragen einer Maske mehr vorgesehen, dies kann jedoch dennoch ratsam sein.

Auch wenn der Präsenzunterricht grundsätzlich Vorrang hat, kann es erforderlich sein, zum Distanzunterricht zu wechseln, wenn ein sich veränderndes Infektionsgeschehen dies notwendig machen sollte.

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Urteil
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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