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Länder entscheiden über Initiative zur Bewahrung der Schulpflicht

Familienrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ein Entschließungsantrag Thüringens mit der Forderung, die Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren, steht am 10. Juli 2026 auf der Tagesordnung des Bundesrates.

Der Bundesrat solle die Bundesregierung auffordern, Vorhaben entgegenzutreten, welche die allgemeine Schulpflicht als tragendes Prinzip des deutschen Bildungssystems schwächen, heißt es in dem Antrag. Bei künftigen Gesetzesvorhaben solle die Bundesregierung die Bedeutung der allgemeinen Schulpflicht für ein leistungsfähiges, gerechtes und integrationsstarkes Bildungssystem berücksichtigen.

Wertevermittlung in Schulen

Die Schulpflicht sei eine Voraussetzung dafür, allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von Herkunft, sozialem Umfeld und Weltanschauung möglichst gleiche Bildungs- und Aufstiegschancen zu eröffnen, heißt es in dem Antrag. Schulen seien Orte des gemeinsamen Lernens und Lebens, in denen unter anderem Respekt, Toleranz, Verantwortungsbewusstsein und das Verständnis für freiheitlich-demokratische Werte vermittelt würden. Die Schulpflicht leiste einen wichtigen Beitrag zur Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zu Toleranz und Wertebildung und wirke so auch dem Entstehen gesellschaftlicher Parallelstrukturen entgegen.

Garant für Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Darüber hinaus stelle die allgemeine Schulpflicht verlässliche Bildungsstrukturen sicher und trage zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Unabhängig von der beruflichen, zeitlichen und finanziellen Situation der Eltern könne die Bildung von Kindern und Jugendlichen so dauerhaft sichergestellt werden. Bestrebungen, die allgemeine Schulpflicht zugunsten einer Bildungspflicht aufzuweichen, würden diese bewährten Strukturen gefährden, begründet das Land seinen Antrag. Eine Bildungspflicht könne weder die soziale Integrationsfunktion gewährleisten noch verbindliche Bildungsstandards vermitteln.

Hilfe und Unterstützung

Wenn Kinder und Jugendliche nicht zu Schule gehen, sei dies häufig auch Ausdruck persönlicher, familiärer und psychischer Belastungen. Daher müsse die Durchsetzung der Schulpflicht mit frühzeitigen Hilfsangeboten für betroffene Schülerinnen und Schüler verbunden sein, um Schulabbrüche und dauerhafte soziale Benachteiligungen zu verhindern.

Veröffentlicht: 01.07.2026

Quelle: BundesratKOMPAKT

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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