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Versicherungsschutz für eine Betriebsschließung aufgrund der Corona-Pandemie

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht kein Versicherungsschutz für eine Betriebsschließung aufgrund der Corona-Pandemie bei einer Betriebsschließungsversicherung aus der Zeit vor Bekanntwerden von Corona und namentlicher Aufzählung der versicherten Krankheiten in den Versicherungsbedingungen, in der weder die COVID-19 Erkrankung noch das Corona-Virus aufgeführt ist.


LG Freiburg, 26.02.2021 - Az: 14 O 294/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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