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Unzuständigkeit des Familiengerichts für die Überprüfung coronabedingter Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung

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Für die Überprüfung der Vorschriften und der darauf beruhenden Anordnungen, die die Maskenpflicht und das Distanzgebot für Schulkinder betreffen, ist der Rechtsweg zu den Familiengerichten im Verfahren nach § 1666 Abs. 1 und Abs. 4 BGB nicht eröffnet; zuständig sind ausschließlich die Verwaltungsgerichte.


OLG Nürnberg, 29.06.2021 - Az: 10 UF 617/21

Vorgehend: AG Straubing, 19.05.2021 - Az: 002 F 366/21

Nachfolgend: BGH, 27.10.2021 - Az: XII ZB 330/21


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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