Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.159 Anfragen

Reiserücktritt wegen Corona: Muss Stornogebühr gezahlt werden?

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Nach einem Rücktritt vom Reisevertrag durch den Reisenden vor Reisebeginn hat der Reiseveranstalter nach § 651 h Abs. 1 S. 1, 2 BGB den Reisepreis an den Reisenden zurückzuzahlen (§ 346 Abs. 1 BGB).

Der Reiseveranstalter kann jedoch grundsätzlich nach § 651 h Abs. 1 S. 3 BGB eine Entschädigungsleistung verlangen, mit der er aufrechnen kann.

Dieser Anspruch ist nur dann nach § 651 h Abs. 3 S. 1 BGB ausgeschlossen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (§ 651 h Abs. 3 S. 2 BGB).

Es ist zwar anerkannt, dass auch Naturkatastrophen und Krankheitsausbrüche unvermeidbare und außergewöhnlichen Umstände im Sinne des § 651 h BGB darstellen (können). Dies ergibt sich auch aus der vollharmonisierenden Pauschalreiserechtsrichtlinie bzw. dessen Erwägungsgrund 31, der gerade Krankheiten ausdrücklich benennt. Der Ausbruch der Corona-Pandemie führte ohne Zweifel im Jahr 2020 zu einer nahezu weltweiten Abschottung, zu Grenzschließungen und zu einer vollständigen Einstellung des internationalen Flugverkehrs.

Die Corona-Pandemie kann mithin einen unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstand im Sinne des § 651 h Abs. 3 BGB darstellen. Sie genügt aber allein nicht, um per se auch erhebliche Beeinträchtigungen der Durchführung der Pauschalreise oder der Beförderungen der Reisenden an den Bestimmungsort daraus abzuleiten.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Martin BeckerDr. Jens-Peter VoßAlexandra Klimatos

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant