Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.600 Anfragen

Ortstermin während der Corona-Pandemie: Infektionsschutzregeln sind zu beachten

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist nicht erforderlich, einen Ortstermin zur Beweisaufnahme (vorliegend aufgrund von Mängeln eines Wohngebäudes einer Wohnungseigentümergemeinschaft) aufgrund der Corona-Pandemie zu verlegen, der Schutz der Beteiligten kann durch Beachtung der Infektionsschutzregeln sichergestellt werden.

Die Angst einer Partei vor eine Infektion mit dem Corona-Virus ist nicht ausreichend, um einen erheblichen Grund für eine Verlegung zu begründen. Gehört die Partei zur Risikogruppe, so kann sich diese beim Ortstermin vertreten lassen.

Es obliegt dem Sachverständigen als dem Durchführenden des Beweisaufnahmetermins, den notwendigen Infektionsschutz durch Anordnung der allgemeinen Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht oder Einhaltung des Abstandsgebots sicherzustellen.


LG Saarbrücken, 12.05.2020 - Az: 15 OH 61/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.273 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant