Die Betreiberin des Wertheim Village, das Landratsamt des Main-Tauber-Kreises und die Stadt Wertheim haben sich auf eine Öffnung des Wertheim Village am 30. April 2020 geeinigt. Die Beteiligten folgen damit einem Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtshofs (VGH).
Das Landratsamt des Main-Tauber-Kreises (Antragsgegner) untersagte mit Verfügung vom 20. April 2020 der Betreiberin des Wertheim Village (Antragstellerin) den Betrieb des Wertheim Village bis einschließlich 3. Mai 2020. Den hiergegen gestellten Eilrechtsantrag der Antragstellerin lehnte das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 22. April 2020 ab.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts erhob die Antragstellerin Beschwerde zum VGH und legte im Beschwerdeverfahren ergänzend zum bereits im erstinstanzlichen Verfahren vorgelegten Hygienekonzept ein Verkehrskonzept und ein Sicherheitskonzept vor.
Im Beschwerdeverfahren regte der VGH eine einvernehmliche Öffnung des Wertheim Village zum 30. April 2020 an. Dem folgten die Beteiligten. Die Betreiberin des Wertheim Village, das Landratsamt des Main-Tauber-Kreises und die Stadt Wertheim verständigten sich in einer Vereinbarung auf die Öffnung des Wertheim Village zum 30. April unter Zugrundelegung des Hygienekonzepts der Antragstellerin. Der Antragsgegner ändert seine Untersagungsverfügung vom 20. April 2020 entsprechend ab.
Das Beschwerdeverfahren vor dem VGH erklärten Antragstellerin und Antragsgegner übereinstimmend für erledigt. Der VGH stellte das Verfahren mit Beschluss vom 29. April 2020 ein.
VGH Baden-Württemberg, 29.04.2020 - Az: 1 S 1241/20
Quelle: PM des VGH Baden-Württemberg
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