Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.381 Anfragen

Eilantrag gegen eine obdachlosenrechtliche Verfügung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zuständig für die Entscheidung über Anträge auf Unterbringung nach § 13 Abs. 1, 3 PsychKHG sind, da es sich um eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, die Amtsgerichte nach § 23a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 GVG, § 312 Nr. 4 FamFG. Die Verwaltungsgerichte sind in Streitigkeiten über die obdachlosenrechtliche Unterbringung nach §§ 1, 3 PolG auch nicht gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG befugt, über die Unterbringung nach § 13 Abs. 1, 3 PsychKHG mitzuentscheiden.

Eine aus einem sozialschädlichen Verhalten des Obdachlosen folgende sogenannte „Unterbringungsunfähigkeit“ in einer Gemeinschaftseinrichtung lässt die grundsätzliche Verpflichtung der Polizeibehörden zur Gefahrenabwehr unberührt.

Denn auch wenn feststeht, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Obdachlosen nach den Bestimmungen des § 1831 Abs. 1 BGB oder des PsychKHG erfüllt sind, besteht die Verpflichtung der Ordnungsbehörde, eine drohende Obdachlosigkeit mit den Mitteln des Polizeirechts zu verhindern, solange fort, bis eine derartige Unterbringung stattgefunden hat.

Die Unterbringung in eine Obdachlosenunterkunft darf weder von der Verwaltung noch von dem Betroffenen selbst als Dauerlösung betrachtet werden. Die Gewährung und Sicherung der Unterkunft auf Dauer ist, soweit sich ein Hilfsbedürftiger nicht selbst helfen kann und die Hilfe nicht von anderen erhält, grundsätzlich Aufgabe der zuständigen Sozialleistungsträger, nicht aber der Ortspolizeibehörde.


VGH Baden-Württemberg, 28.08.2024 - Az: 1 S 1038/24

ECLI:DE:VGHBW:2024:0828.1S1038.24.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Korrekte und ausführliche Bearbeitung. Begründung verständlich und umfangreich.
Peter Busch
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach