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Müllsammlung in Mietwohnung - Kündigungsgrund?
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Tatsache, dass vom Mieter gesammelter Müll die Mitmieter geruchlich belästigt, ist kein Grund für eine
fristlose Kündigung. Hierzu ist eine Beeinträchtigung der Mietsache sowie eine andauernde Belästigung der Mitmieter notwendig.
Im vorliegenden Fall sammelte der Mieter nicht nur Müll und Altpapier, er verweigerte zudem den
Zutritt zur Wohnung.
Aufforderungen zur Reinigung und Entrümpelung der Wohnung kam er nicht nach.
Die daraufhin eingeleitete
Räumungsklage wurde jedoch abgewiesen.
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