Dieses bestellte nach knapp 1 1/2 Monaten einen neuen Betreuer, der dann nach weiteren 5 Wochen die Erbausschlagung erklärte und die entsprechende Genehmigung des Vormundschaftsgerichts beantragte. Diese erfolgte 5 Tage später und wurde dem Nachlassgericht zugeschickt. Fraglich war nun, ob die Ausschlagung fristgerecht erfolgt war.
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