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Schwarzfahrer unter Betreuung und Einwilligungsvorbehalt
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Steht ein Schwarzfahrer unter
Betreuung und
Einwilligungsvorbehalt, so kann von ihm kein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt werden, da in einem solchen Fall nicht von einer wirksamen Annahmeerklärung als Voraussetzung für eine Vertragsstrafe ausgegangen werden kann.
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Burkhardt, Weissach im Tal
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Dirk Beller
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