Steht ein Schwarzfahrer unter Betreuung und Einwilligungsvorbehalt, so kann von ihm kein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt werden, da in einem solchen Fall nicht von einer wirksamen Annahmeerklärung als Voraussetzung für eine Vertragsstrafe ausgegangen werden kann.
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AG Wuppertal, 08.04.2009 - Az: 35 C 376/08
ECLI:DE:AGW:2009:0408.35C376.08.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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