Die Betreuerbestellung mit dem Aufgabenkreis der Sorge für die Gesundheit sowie der Vermögenssorge ist bei einer Demenzerkrankung, Bluthochdruck und einer Zuckerkrankheit gerechtfertigt, wenn der Betroffene Einkäufe tätigt, ohne die Sinnhaftigkeit des Erwerbs sowie die entstehenden finanziellen Verpflichtungen und ihre Auswirkungen auf die persönliche Finanzsituation ernsthaft abschätzen zu können.
Sofern eine unregelmäßige Medikamenteneinnahme und Diäteinhaltung zu lebensbedrohlichen Entgleisungszuständen führt, ist eine Überwachung durch den ambulanten Pflegedienst erforderlich, der sich notfalls ohne Zustimmung des Betroffenen Zutritt zur Wohnung verschaffen kann.
Sofern eine unregelmäßige Medikamenteneinnahme und Diäteinhaltung zu lebensbedrohlichen Entgleisungszuständen führt, ist eine Überwachung durch den ambulanten Pflegedienst erforderlich, der sich notfalls ohne Zustimmung des Betroffenen Zutritt zur Wohnung verschaffen kann.
AG Neuruppin, 11.03.2009 - Az: 23 XVII 269/08
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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