Für den Verfahrenspfleger ist der Beschluss über seine Bestellung, anders als für den Betroffenen, nicht nur eine verfahrensmäßige Zwischenentscheidung sondern eine
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AG Neuruppin, 28.12.2011 - Az: 23 XVII 102/11
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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