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Modernisiertes Ferienhaus mit zwanzig Jahre altem Bad?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde ein Ferienhaus im Reiseprospekt als modernisiert beschrieben. Das Bad war jedoch bereits zwanzig Jahre alt und wies erhebliche Mängel auf. Darüber hinaus war die Schlafkammer lediglich durch einen Perlenvorhang von der Küche getrennt. Dies stellt eine erhebliche Abweichung von der Beschreibung dar, die zur Minderung des Reisepreises i.H.v. 20% berechtigt.


AG Neuruppin, 04.09.2007 - Az: 43 C 6/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz