Modernisiertes Ferienhaus mit zwanzig Jahre altem Bad?
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall wurde ein Ferienhaus im Reiseprospekt als modernisiert beschrieben. Das Bad war jedoch bereits zwanzig Jahre alt und wies erhebliche Mängel auf. Darüber hinaus war die Schlafkammer lediglich durch einen Perlenvorhang von der Küche getrennt. Dies stellt eine erhebliche Abweichung von der Beschreibung dar, die zur Minderung des Reisepreises i.H.v. 20% berechtigt.
AG Neuruppin, 04.09.2007 - Az: 43 C 6/07
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...