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Modernisiertes Ferienhaus mit zwanzig Jahre altem Bad?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde ein Ferienhaus im Reiseprospekt als modernisiert beschrieben. Das Bad war jedoch bereits zwanzig Jahre alt und wies erhebliche Mängel auf. Darüber hinaus war die Schlafkammer lediglich durch einen Perlenvorhang von der Küche getrennt. Dies stellt eine erhebliche Abweichung von der Beschreibung dar, die zur Minderung des Reisepreises i.H.v. 20% berechtigt.


AG Neuruppin, 04.09.2007 - Az: 43 C 6/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Burkhardt, Weissach im Tal