Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.113 Anfragen

Auftragsbetreuer bei Interessenkonflikten zwischen potenziellen Miterben!

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Ein Auftragsbetreuer ist gemäß § 1896 Abs. 3 BGB nicht schon dann zu bestellen, wenn der Betroffene seinen Bevollmächtigten nicht mehr selbst überwachen kann, sondern es muß darüber hinaus für die Bestellung ein besonderes Bedürfnis vorliegen. Ein solches besteht indessen nicht erst dann, falls dem Bevollmächtigten ein Vollmachtsmissbrauch vorzuwerfen ist. Auch ist nicht erforderlich, dass gegen seine Redlichkeit oder die Tauglichkeit Bedenken bestehen. Ausreichend ist im Gegenteil, dass Interessenkonflikte drohen.

Ist der Bevollmächtigte als Abkömmling des Betroffenen mit anderen Abkömmlingen gesetzlicher Miterbe und zugleich mit diesen nachhaltig Zerstritten, macht es dieser Umstand erforderlich, einen Auftragsbetreuer zu bestellen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant