Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.542 Anfragen

Erbe muss verauslagte Bestattungskosten ersetzen

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Erbe ist gemäß § 1968 BGB verpflichtet, verauslagte Bestattungskosten zu ersetzen.

Zu den Bestattungskosten gehören außer den Kosten der eigentlichen Bestattung, einschließlich der für den Transport des Leichnams zum Bestattungsort, diejenigen für Blumenschmuck, Traueranzeigen und Danksagungen, für die üblichen kirchlichen und weltlichen Trauerfeierlichkeiten einschließlich des sogenannten Leichenmahles und für die Herrichtung einer zur Dauereinrichtung bestimmten und geeigneten Grabstätte, wozu auch die Aufstellung eines Grabdenkmals gehört.

Für die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten ist es unerheblich, dass der Erbe vom Tode der Erblasserin nicht informiert worden ist und dass sein Name auch in der Todesanzeige nicht auftaucht. All diese Umstände ändern nichts daran, dass nach der Wertung des Gesetzgebers die Bestattungskosten grundsätzlich den Nachlass und damit den Erben treffen. Das moralisch sicher fragwürdige Fehlverhalten wiegt auch nicht so schwer, als dass es die Geltendmachung der Bestattungskosten treuwidrig erscheinen lassen würde.


LG Kleve, 18.01.2017 - Az: 1 O 199/15

ECLI:DE:LGKLE:2017:0118.1O199.15.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant