Ein Betreuter, der die Auswechslung des Betreuers wünscht, muss hierfür keinen wichtigen Grund angeben.
Es ist ausreichend, wenn der Wunsch nach dem Wechsel seinem eigenen Willen entspringt und nicht aufgrund fremder Einflüsse entstanden ist.
Es ist ausreichend, wenn der Wunsch nach dem Wechsel seinem eigenen Willen entspringt und nicht aufgrund fremder Einflüsse entstanden ist.
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
OLG Köln, 26.06.2002 - Az: 16 Wx 104/02
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


