Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.754 Anfragen

Betreuervergütung bei einem Wechsel der Betreuer

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Für die Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG ist auch bei der Übernahme einer bisher ehrenamtlich geführten Betreuung durch einen Berufsbetreuer auf den Zeitpunkt des erstmaligen Wirksamwerdens der Beteuerbestellung abzustellen.

Das OLG Hamm schließt sich damit der Rechtsprechung des OLG München, 29.02.2006 - Az: 33 Wx 237/05 und des OLG Schleswig, 25.1.2006 - Az: 2 W 240/05 an.

Auch die Systematik des Gesetzes zwingt nicht etwa dazu, demgegenüber erst den Zeitpunkt der Übernahme der Betreuung durch einen Berufsbetreuer für maßgebend zu halten. Zwar regeln die Vorschriften des VBVG den Vergütungs- bzw. Aufwendungsersatz berufsmäßig tätiger Vormünder und Betreuer. Das schließt aber nicht denknotwendig aus, hierbei mit der Dauer der Betreuung an ein Merkmal anzuknüpfen, das insoweit "neutral" ist, d. h. auch bei zuvor ehrenamtlicher Führung der Betreuung erfüllt sein kann.

Für diese Auslegung spricht auch der Zweck der Neuregelung. Der Gesetzgeber wollte mit einer konsequenten Pauschalierung des Zeitaufwandes für die Betreuung ein "einfaches, Streit vermeidendes und an der Realität orientiertes, für die Betreuer auskömmliches Abrechnungssystem" schaffen (Bericht des BT-Rechtsausschusses, BT-Drs. 15/4874 S. 73). Das nunmehr eingeführte System, das nach Wortlaut und Sinn des Gesetzes keine Ausnahmen durch Einzelfallbetrachtung zulassen soll, beruht auf einer im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz durchgeführten rechtstatsächlichen Untersuchung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) unter Auswertung von mehr als 1.800 Betreuungsakten. Dieser wurde u. a. die nahe liegende Erkenntnis entnommen, dass im Regelfall der Betreuungsaufwand, nach Spitzenwerten während der ersten drei Monate, kontinuierlich und stark abnimmt, wobei in den Phasen vom vierten bis sechsten Monat, vom siebten bis zwölften Monat und ab dem zweiten Jahr jeweils merkliche Verringerungen festzustellen sind (BT-Drs. 15/2494 S. 31 ff.).

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.754 Beratungsanfragen

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant

Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen

Verifizierter Mandant