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Kindesunterhalt: Prozesskostenvorschuss für ein minderjähriges Kind
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Einem minderjährigen Kind kann gegenüber dem Elternteil in analoger Anwendung von § 1360a Abs. 4 BGB als Teil der gesetzlichen Unterhaltspflicht ein Anspruch auf Zahlung eines Prozesskostenvorschusses zustehen.
Auf einen solchen Anspruch kann der Unterhaltsberechtigte verwiesen werden, wenn der Beteiligte den Anspruch alsbald realisieren kann.
Auf einen unsicheren Prozess um den Vorschuss darf der Hilfsbedürftige nicht verwiesen werden.
OLG Hamm, 19.08.2024 - Az: 4 WF 138/24
ECLI:DE:OLGHAM:2024:0819.4WF138.24.00
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