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Betreuervergütung bei Verwaltung eines großen Vermögens

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die von einem Sozialpädagogen als Betreuer durchgeführte Verwaltung eines Vermögens in Höhe von 3,5 Millionen DM (ca. 1,789 Mio €), bestehend aus mehreren Immobilien, deren Vermietung besondere Probleme bereitet und aus in diversen Depots angelegtem Geldvermögen; die Erforderlichkeit der ständigen Kooperation mit einem Testamentsvollstrecker und einem Gegenbetreuer sowie weitere Probleme im Kontakt mit dem Betreuten, rechtfertigt einen Netto-Stundensatz von 130 DM (66,47 €).

Die Zubilligung eines Stundensatzes von 80 DM (40,90 €) ist demgegenüber unter keinem denkbaren Gesichtspunkt angemessen.

Dem anwaltlichen Berufsbetreuer eines vermögenden Betroffenen ist auch nach neuem Recht ein Mindestnettostundensatz in Höhe von 180 DM (92,03 €) als Vergütung zu bewilligen.


AG Starnberg, 17.04.2001 - Az: XVII 163/97

Quelle: NJW-RR 2002, 507


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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