Lässt sich der als Testamentsvollstrecker eingesetzte Ehemann einer Miterbin wiederholt zu herabsetzenden und beleidigenden Äußerungen über die anderen Miterben hinreißen, ist dieses Verhalten gerade dann, wenn er als Rechtsanwalt u.a. wegen der von ihm zu erwartenden Professionalität als Testamentsvollstrecker eingesetzt worden ist, geeignet, objektiv Misstrauen in seine neutrale und unparteiliche Amtsführung zu erzeugen.
OLG Zweibrücken, 17.02.2025 - Az: 8 W 11/24
ECLI:DE:POLGZWE:2025:0217.8W11.24.00
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