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Unbefugte Nutzung des E-Mail-Kontos durch den Ehepartner

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Werden dem Ehemann Zugangsdaten für den eigenen E-Mail-Account zugänglich gemacht und wird dieser Zugang von ihm über längere Zeit hinweg und in Kenntnis seiner Ehefrau unter deren Namen rechtsgeschäftlich genutzt, kann eine Anscheins- oder Duldungsvollmacht anzunehmen sein, demnach der Ehefrau das Handeln ihres Ehemannes zuzurechnen ist.

Ist in einem Abfindungsvergleich mit einem Wohngebäudeversicherer klar und eindeutig ausgesprochen, dass die Parteien die Sache endgültig erledigen und auch etwaige Folgeschäden mitbereinigen wollen, so ist in der Regel jede Nachforderung ausgeschlossen. Etwas anderes kann zwar bei einem sich später ergebenden krassen Missverhältnis zwischen Gesamtschaden und Abfindungssumme ergeben. Ein Abfindungsvergleich bindet den Versicherungsnehmer aber auch dann, wenn das Risiko von Folgeschäden beim Vergleich den Parteien bekannt war oder unter Heranziehung von Fachleuten hätte erkannt werden können.


OLG Zweibrücken, 15.01.2025 - Az: 1 U 20/24

ECLI:DE:POLGZWE:2025:0115.1U20.24.00

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Dr. Peter Leithoff , Mainz