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Berufsbetreuer muss Mietvertrag selber formulieren

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Von einem qualifizierten Berufsbetreuer ist zu erwarten, dass er imstande ist, den Mietvertrag für ein einzelnes Zimmer selbständig zu formulieren.

Weder der Zeitaufwand für den Kauf eines Musterformulars noch der Kaufpreis des Formulars sind aus der Staatskasse zu vergüten.


AG Betzdorf, 02.11.1999 - Az: 6 XVII H 131


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Antje , Karlsruhe