Von einem qualifizierten Berufsbetreuer ist zu erwarten, dass er imstande ist, den Mietvertrag für ein einzelnes Zimmer selbständig zu formulieren.
Weder der Zeitaufwand für den Kauf eines Musterformulars noch der Kaufpreis des Formulars sind aus der Staatskasse zu vergüten.
Weder der Zeitaufwand für den Kauf eines Musterformulars noch der Kaufpreis des Formulars sind aus der Staatskasse zu vergüten.
AG Betzdorf, 02.11.1999 - Az: 6 XVII H 131
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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