Steht die Entlassung des Betreuers bevor und ist ihm dies auch bekannt, ist eine zwar moralisch wünschenswerter aber rechtlich nicht notwendiger Besuch beim Betreuten nicht vergütungsfähig.
AG Betzdorf, 19.06.2000 - Az: 6 XVII I 26
Quelle: FamRZ 2001, 1242
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