Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.234 Anfragen

Auskunftspflicht des Betreuers: Jahresberichte allein erfüllen Rechenschaftspflicht nicht

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Ein Betreuer erfüllt seine Rechenschaftspflicht gegenüber dem Betreuten nicht bereits dadurch, dass er auf die beim Vormundschaftsgericht geführte Betreuungsakte oder vom Vormundschaftsgericht abgenommene Jahresberichte verweist. Verlangt der Betreute ergänzende Auskunft zur sachlichen Rechtfertigung einzelner Vermögensdispositionen, die sich aus diesen Unterlagen nicht ergibt, besteht ein eigenständiger Auskunftsanspruch.

Ob die Rechenschaftspflicht materiell erfüllt wurde, ist ausschließlich durch das Prozessgericht zu entscheiden.

Rechenschaftspflicht des Betreuers nach Amtsende

Nach Beendigung des Betreuungsamts trifft den Betreuer gemäß §§ 1890 Satz 1, 2. Alt., 1908i Abs. 1 BGB die Pflicht, dem Betreuten über die Verwaltung Rechenschaft abzulegen. Der Umfang dieser Pflicht bestimmt sich nach §§ 259 ff. BGB. Die Verpflichtung umfasst dabei nicht nur eine formell und sachlich richtige Schlussrechnung sowie die Vorlage von Belegen, sondern auch die Erteilung von Auskünften zur sachlichen Rechtfertigung der Vermögensdispositionen. Der Betreute - bzw. dessen neuer Betreuer - soll auf Grundlage dieser Auskunft entscheiden können, ob er den vorangegangenen Betreuer entlastet oder Ansprüche wegen pflichtwidriger Verwaltung geltend macht.

Zuständigkeit zur Überprüfung der materiellen Erfüllung

Ob der Betreuer seine Pflicht zur Rechenschaftslegung materiell erfüllt hat, kann allein das Prozessgericht im Rahmen eines Klageverfahrens entscheiden. Das Vormundschaftsgericht kann lediglich die Einreichung einer formell ordnungsgemäßen Schlussrechnung verlangen und den Betreuer hierzu mit Zwangsmitteln anhalten. Die Abnahme der Jahresberichte durch das Amtsgericht begründet daher keine materiell abschließende Erfüllung des Rechenschaftsanspruchs gegenüber dem Betreuten.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Schleswig, 01.12.2005 - Az: 2 W 197/05

ECLI:DE:OLGSH:2005:1201.2W197.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant