Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.748 Anfragen

Auswechslung des Betreuers auf Wunsch des Betreuten

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Der Wunsch des Betroffenen seinen Betreuer gegen einen anderen auszuwechseln, bindet das Vormundschaftsgericht nicht, weil auch insoweit nur das Wohl des Betreuten ein entscheidende Kriterium ist.

Das Vormundschaftsgericht hat einen Betreuer zu entlassen, wenn seine Eignung, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, nicht mehr gewährleistet ist oder wenn ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt, § 1908b Abs. 1 Satz 1 BGB.

Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, obliegt dabei dem Tatrichter. Das Gericht der weiteren Beschwerde kann dessen Würdigung nur auf Rechtsfehler überprüfen.

Ein solcher liegt vor, wenn der Tatrichter die angesprochenen Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen die Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat.

Ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers kann zwar auch darin liegen, dass der Betreute gegen seinen Betreuer eine unüberwindliche Abneigung entwickelt, so dass eine persönliche Betreuung nicht mehr möglich erscheint.

Bloße Spannungen im Betreuungsverhältnis sind als solche aber kein Entlassungsgrund. Insbesondere besteht auch keine Veranlassung, bloßen Launen des Betroffenen nachzugeben. Deshalb rechtfertigt die bloße Ablehnung des Betreuers durch den Betroffenen noch keine Entlassung, solange der Betreuer wie hier durch regelmäßige und engmaschige Kontaktpflege in der Lage ist, auf den Betroffenen positiv einzuwirken und seine gesundheitliche und soziale Situation zu verbessern.

Das Gericht kann den Betreuer darüber hinaus entlassen, wenn der Betreute eine gleich geeignete Person, die zur Übernahme der Betreuung bereit ist, als neuen Betreuer vorschlägt, § 1908b Abs. 3 BGB.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.748 Beratungsanfragen

War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Beratung. Habe wegen einer Geschäftseröffnung ein paar Fragen gehabt und diese wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit ...

Andrea Leibfritz , Burladingen