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Kein Ersatz für Pkw-Schaden des Betreuers

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Erleidet der Betreuer in Erfüllung seiner Aufgaben einen Schaden an seinem Kraftfahrzeug, so sind die Kosten, die der Betreuer als Selbstbeteiligung seiner Kaskoversicherung nach einem Autounfall im Rahmen seiner Betreuertätigkeit zu tragen hat, im Rahmen der Betreuervergütung als Aufwendung nicht erstattungsfähig.


LG Bückeburg, 23.04.2001 - Az: 4 T 39/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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