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Ordnungsgemäße Beendigung der Betreuung bei Tod des Betreuten
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Grundsätzlich können Tätigkeiten des
Betreuers nach dem
Tod des Betreuten nicht mehr
vergütet werden.
Es sind jedoch noch diejenigen Arbeiten zu verrichten und zu vergüten, die zu einer ordnungsgemäßen Beendigung der Betreuung gehören.
Hierzu gehört auch die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen, des Bestattungsunternehmens und die Besorgung dringender Unterlagen und Papiere, zumal dann, wenn der einzige
Erbe in einiger Entfernung lebt.
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WAIBEL, A., Freiburg