Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.053 Anfragen

Tod des Mieters und die Fortsetzung des Mietverhältnisses in einer Seniorenwohnanlage

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Ausschlussfrist des § 563 Abs. 4 BGB beginnt erst, wenn der Vermieter Kenntnis von den Tatsachen erlangt hat, die Voraussetzung des Eintrittsrechts sind. Dazu zählen nicht nur der Tod des Mieters, sondern bei Ehegatten auch der Bestand der Ehe und die Führung des gemeinsamen Haushalts im Todeszeitpunkt des Mieters.

Der Vermieter einer Wohnung innerhalb einer Senioren-Wohnanlage mit Betreuung hat einen wichtigen Grund im Sinne von § 563 Abs. 4 BGB, Mietverträge mit deutlich jüngeren und nicht pflegebedürftigen Ehegatten verstorbener Nutzer nicht fortzusetzen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Da die Beklagte hiernach allenfalls gemäß § 563 I BGB in das Mietverhältnis eingetreten sein kann, ist der Anwendungsbereich des § 563 IV BGB eröffnet. Die Kündigung scheitert auch nicht an der Nichteinhaltung der Ausschlussfrist von einem Monat. Diese beginnt erst, nachdem der Vermieter Kenntnis von den Tatsachen erlangt hat, die Voraussetzung des Eintrittsrechts sind. Dazu zählt nicht allein der Tod des Mieters, sondern auch der Bestand der Ehe und die Führung des gemeinsamen Haushalts im Todeszeitpunkt des Mieters. In Anbetracht dessen, dass der Mieter selbst in Schreiben an die Klägerin beteuert hatte, er bewohne die Wohnung alleine, kann von einer sicheren Kenntnis der Klägerin von der Führung eines gemeinsamen Haushalts nicht vor Ausspruch der Kündigung ausgegangen werden. Zudem trägt die Beklagte selbst nicht substantiiert dazu vor, wann sie die Klägerin von dem Eintritt des Todes des Mieters unterrichtet haben will. Dass eine bei der Klägerin angestellte Seniorenbetreuerin bei der Trauerfeier in dem Objekt angewiesen sei, ist ohne Belang. Eine Wissenszurechnung hinsichtlich der Klägerin erfolgt zunächst über das Organwissen des Vorstandes, ferner über Wissen, das die für Abschluss und Kündigung von Verträgen zuständigen Angestellten der Klägerin Kenntnis erlangen. Hierfür ist nichts ersichtlich.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant