- Mietrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.330 Anfragen
Planschbecken oder Hundehütte im Garten erlaubt?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Mieter darf in seinem
Garten ein Planschbecken und eine Hundehütte aufstellen oder einen Komposthaufen anlegen. Dies ist von der vertragsgemäßen Gartennutzung abgedeckt, wenn die Garten(mit)nutzung - sowie hinsichtlich der Hundehütte die Hundehaltung - dem Mieter
mietvertraglich zugestanden wurde.
Weder bei der lose aufgestellten Hundehütte noch beim Planschbecken handelt es sich um fest mit dem Gebäude verbundene Bauten und somit auch nicht um bauliche Maßnahmen, die dem Mieter untersagt werden können. Letztendlich sind eine Hundehütte oder ein Planschbecken unter diesen Voraussetzungen mit dem Aufstellen von Gartenmöbeln im Sommer vergleichbar.
Eine solche Nutzung ist daher nicht zustimmungsbedürftig.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.330 Beratungsanfragen
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant