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Nutzungsausfallentschädigung zwischen Gutachtenerstellung und Beauftragung der Reparaturfirma

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Dem Unfallgeschädigten steht für die komplette Dauer des unfallbedingten Ausfalles des Fahrzeuges Nutzungsausfall zu. Dies gilt auch für den Zeitraum der Erstellung des Gutachtens sowie einen angemessenen Überlegenszeitraum von fünf Tagen für die Beauftragung der Reparaturfirma.

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Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

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