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Nutzungsausfallentschädigung zwischen Gutachtenerstellung und Beauftragung der Reparaturfirma

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Dem Unfallgeschädigten steht für die komplette Dauer des unfallbedingten Ausfalles des Fahrzeuges Nutzungsausfall zu. Dies gilt auch für den Zeitraum der Erstellung des Gutachtens sowie einen angemessenen Überlegenszeitraum von fünf Tagen für die Beauftragung der Reparaturfirma.

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AG Hamburg-Wandsbek, 13.11.2013 - Az: 712 C 114/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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