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Rauchmelder mit Mehrheitsbeschluss installieren?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Will eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Schlafzimmern, Fluren und Kinderzimmern der Wohnungen Rauchmelder installieren, so kann dies nicht mittels Mehrheitsbeschluss erfolgen. Rauchwarnmelder sind als Sondereigentum anzusehen, so dass ein entsprechender Mehrheitsbeschluss

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Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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