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Rauchmelder mit Mehrheitsbeschluss installieren?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Will eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Schlafzimmern, Fluren und Kinderzimmern der Wohnungen Rauchmelder installieren, so kann dies nicht mittels Mehrheitsbeschluss erfolgen. Rauchwarnmelder sind als Sondereigentum anzusehen, so dass ein entsprechender Mehrheitsbeschluss

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AG Hamburg-Wandsbek, 21.06.2010 - Az: 740 C 31/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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