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Sorgerechtsentzug bei fehlender Erziehungsfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Elternteil kann nicht erziehungsfähig sein, wenn er durch seine psychischen Beeinträchtigungen zu irrationalen, das Kindeswohl gefährdenden Handlungen getrieben wird, sich gegenüber seinem Kind nicht kindgerecht verhält und keine tragfähige Krankheitseinsicht zeigt.

In einem solchen Fall kann die elterliche Sorge allein dem anderen Elternteil zu übertragen sein.

Auf welcher Art von psychischer Erkrankung das Verhalten des Elternteils beruht, ist für die Frage der Erziehungsfähigkeit nicht von Bedeutung.


AG Hamburg-Wandsbek, 22.11.2023 - Az: 737 F 51/22

ECLI:DE:AGHHWA:2023:1122.737F51.22.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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