Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.309 Anfragen

Keine Beschwerde der Eltern gegen Auswahl des Vormunds nach Sorgerechtsentzug

Familienrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Nach Entziehung der elterlichen Sorge gemäß § 1666 BGB und Anordnung einer Vormundschaft nach § 1773 BGB fehlt dem betroffenen Elternteil die Beschwerdeberechtigung nach § 59 Abs. 1 FamFG, wenn dieser ausschließlich die Auswahl des Vormunds anfechten möchte, nicht aber die Sorgerechtsentziehung selbst. Eine Rechtsbeeinträchtigung im Sinne der genannten Vorschrift liegt in diesem Fall nicht vor.

Die Entziehung der elterlichen Sorge nach § 1666 BGB einerseits und die Anordnung der Vormundschaft sowie Auswahl des Vormunds gemäß § 1773 BGB andererseits stellen selbständige Verfahrensgegenstände dar. Dies unterscheidet die Konstellation von Verfahren zur Betreuerbestellung, bei denen eine Einheitsentscheidung vorliegt (vgl. BGH, 08.03.2023 - Az: XII ZB 283/22). Die Beschränkung der Beschwerde auf die Vormundauswahl ist daher wirksam, auch wenn die Verfahren und Entscheidungen regelmäßig miteinander verbunden werden.

Zwar steht den Eltern auch nach Entziehung der elterlichen Sorge das Elternrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 GG weiterhin zur Seite. Dieses gewährleistet insbesondere die Wiedereinräumung der elterlichen Sorge, wenn eine Kindeswohlgefährdung nicht mehr besteht (vgl. BGH, 27.04.2016 - Az: XII ZB 67/14). Das Elternrecht ist jedoch im Fall einer fortbestehenden und als solche nicht verfahrensgegenständlichen Sorgerechtsentziehung insoweit eingeschränkt, als hinsichtlich der elterlichen Sorge keine Rechtszuständigkeit der Eltern mehr besteht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant