Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.065 Anfragen

§ 1778 Auswahl des Vormunds durch das Familiengericht

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

(1) Ist die Vormundschaft nicht einem nach § 1782 Benannten zu übertragen, hat das Familiengericht den Vormund auszuwählen, der am besten geeignet ist, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen.

(2) Bei der Auswahl sind insbesondere zu berücksichtigen:

1. der Wille des Mündels, seine familiären Beziehungen, seine persönlichen Bindungen, sein religiöses Bekenntnis und sein kultureller Hintergrund,
2. der wirkliche oder mutmaßliche Wille der Eltern und
3. die Lebensumstände des Mündels.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant