Der wegen einer Maßnahme nach § 1666 BGB nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil ist gegen die Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil beschwerdeberechtigt, weil er durch diese Entscheidung unmittelbar in seinen Rechten im Sinne von § 59 Abs. 1 FamFG betroffen ist.
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BGH, 27.04.2016 - Az: XII ZB 67/14
ECLI:DE:BGH:2016:270416BXIIZB67.14.0
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