Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.531 Anfragen

Wem steht die elterliche Sorge „im Normalfall“ zu?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn die Eltern eines Kindes bei dessen Geburt miteinander verheiratet sind, steht ihnen die elterliche Sorge von Anfang an gemeinsam zu (§ 1626 BGB).

Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden. Können sich die Eltern über einen einzelnen Punkt oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten nicht einigen, kann das Familiengericht, wenn es dabei um wichtige Dinge geht, die alleinige Entscheidungsbefugnis darüber einem Elternteil übertragen (1628 BGB).
Stand: 28.10.2017
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg