Bei der Berechnung des Divisors für die Ermittlung des Durchschnittsverdienstes sind nur freie Tage aufgrund der Arbeitszeitverkürzung des aktuellen RTV zu berücksichtigen, nicht aber aufgrund früherer Arbeitszeitverkürzungen.
ArbG Hamburg, 17.08.2021 - Az: 3 Ca 32/21
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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