Bei der Berechnung des Divisors für die Ermittlung des Durchschnittsverdienstes sind nur freie Tage aufgrund der Arbeitszeitverkürzung des aktuellen RTV zu berücksichtigen, nicht aber aufgrund früherer Arbeitszeitverkürzungen.
ArbG Hamburg, 17.08.2021 - Az: 3 Ca 32/21
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