Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung von Pflichten eines Betreuers
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Betreuer muss sich das pflichtwidrige Verhalten des Anlageberaters zurechnen lassen, wenn er sich zur Erfüllung seiner Betreuungspflichten des Beraters bedient.
Ein Betreuer haftet auf Schadensersatz aus schuldhafter Pflichtverletzung, wenn er Geld des Betreuten bei einem Kreditinstitut anlegt, das keiner für die Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehört.
LG Waldshut-Tiengen, 30.10.2007 - Az: 1 O 336/06
ECLI:DE:LGWALDS:2007:1030.1O336.06.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)
Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit.
Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.