Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Kreditkarte wegen Alter verweigert: Anspruch auf AGG-Entschädigung

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wenn ein Kreditinstitut einen Antrag auf Abschluss eines Kreditkartenvertrages aufgrund des Lebensalters des Antragstellers ablehnt, stellt dies eine unzulässige Ungleichbehandlung gemäß § 1 AGG dar, sofern kein sachlicher Grund gemäß § 20 Abs. 1 AGG vorliegt. Ein sachlicher Grund kann nur dann angenommen werden, wenn die Ungleichbehandlung zur Erreichung eines legitimen Ziels erforderlich und verhältnismäßig ist. Der pauschale Ausschluss einer Altersgruppe ist nicht gerechtfertigt, wenn eine Bonitätsprüfung als milderes Mittel zur Verfügung steht, um wirtschaftliche Risiken zu minimieren.

Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 und S. 3 AGG hat der Benachteiligte in einem solchen Fall Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens und auf eine angemessene Entschädigung in Geld für den immateriellen Schaden. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls und dem Grad der Benachteiligung, vorliegend wurde diese mit EUR 3.000,00 beziffert.


LG Kassel, 23.09.2024 - Az: 4 S 139/23

ECLI:DE:LGKASSE:2024:0923.4S139.23.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.

Verifizierter Mandant