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Banken / Sparkassen

Geld & Recht

Von allen Banken und Sparkassen werden Allgemeine Geschäftsbedingungen z.B. zur Regelung der Geschäftsverbindung, für den Überweisungsverkehr, das Online-Banking oder bei Lastschrift- oder Kartenzahlungen eingesetzt.

Regelmässig werden Klauseln oder erhobene Gebühren von Banken und Sparkassen von Gerichten für unzulässig erklärt.

Der Praxis, wonach bei Schweigen auf ein AGB-Änderungsangebot aufgrund fingierter Zustimmungen Verträge inhaltlich unbegrenzt geändert und Gebühren eingeführt oder erhöht werden, ist durch Urteil des BGH (BGH, 27.04.2021 - Az: XI ZR 26/20) ein Ende gesetzt worden.

Doch Banken und Sparkassen treffen auch Pflichten bei der Anlageberatung. Banken oder Sparkassen können zum Schadenersatz verpflichtet sein, wenn sie ihrem Kunden Kapitalanlagen empfehlen, die riskanter sind als der Kunde dies wollte und dieser in der Folge dadurch einen Schaden erleidet. Aber auch eine „Unterschreitung“ kann Schadenersatzansprüche auslösen, wenn die Wertentwicklung und die Erträge hinter den Erwartungen des Anlegers, die er mit der Wahl seiner Risikoklasse zum Ausdruck gebracht hat, zurückbleiben.

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Urteil
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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