Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 410.713 Anfragen

Verlängerung einer Betreuung und die Anhörung des Betroffenen

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 9 Minuten

Das Betreuungsgericht hat durch die rechtzeitige Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin sicherzustellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann. Dies gilt auch im Verfahren nach § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG zur Verlängerung einer Betreuung.

Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist grundsätzlich durchzuführen, nachdem ihm das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten rechtzeitig bekannt gegeben worden ist. Entsprechendes gilt für ein nach § 295 Abs. 1 Satz 2 FamFG einzuholendes ärztliches Zeugnis.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Das Verfahren betrifft die Verlängerung einer Betreuung für die heute 60jährige Betroffene.

Die Betroffene leidet an paranoider Schizophrenie und langjähriger Alkoholabhängigkeit. Für sie ist die Beteiligte zu 1 als Berufsbetreuerin mit umfassendem Aufgabenkreis bestellt.

Nach Einholung eines ärztlichen Zeugnisses und Anhörung der Betroffenen hat das Amtsgericht die Betreuung verlängert. Das Landgericht hat die Beschwerde der Betroffenen zurückgewiesen. Dagegen richtet sich deren Rechtsbeschwerde, mit der sie die Aufhebung der Betreuung erstrebt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Rechtsbeschwerde führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg