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Abrechnungszeitraum für die Betreuervergütung nach Betreuerwechsel

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 11 Minuten

Nach einem Betreuerwechsel beginnt der Abrechnungszeitraum für die Betreuervergütung des § 9 Satz 1 VBVG (ab 1. Januar 2023 § 15 Abs. 1 Satz 1 VBVG) mit der Wirksamkeit der Bestellung des neuen Betreuers (im Anschluss an BGH, 25.05.2011 - Az: XII ZB 440/10).

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Für den Betroffenen wurde mit Beschluss vom 30. April 2019 eine Betreuerin bestellt. Mit Beschluss vom 28. Mai 2020 wurde ein Betreuerwechsel durchgeführt und der Beteiligte zu 1 zum neuen Berufsbetreuer bestellt.

Die entlassene Betreuerin hatte ihre Vergütung für den Zeitraum vom 3. Mai 2019 bis zum 3. Juni 2020 berechnet. Der Beteiligte zu 1 hat am 6. April 2021 die Festsetzung einer Vergütung für den Zeitraum ab 4. Juni 2020 bis zum 3. März 2021 in Höhe von 1.782 € beantragt (198 € x 9 Monate). Zur Begründung hat er ausgeführt, dass nach einem Betreuerwechsel der Abrechnungszeitraum für die Betreuervergütung des § 9 Satz 1 VBVG mit der Wirksamkeit der Bestellung des neuen Betreuers erneut zu laufen beginne.

Der Bezirksrevisor ist diesem Vergütungsantrag entgegengetreten, weil der neu bestellte Betreuer in den bisherigen Abrechnungsturnus - beginnend am 3. Mai 2019 - eintrete, so dass seine Vergütung lediglich für die Zeit vom 4. Juni 2020 bis zum 2. Februar 2021 in Höhe von 1.577,40 € festgesetzt werden könne.

Das Amtsgericht hat die Vergütung des Beteiligten zu 1 antragsgemäß auf 1.782 € festgesetzt. Das Landgericht hat die zugelassene Beschwerde des Bezirksrevisors zurückgewiesen. Mit seiner zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt der Bezirksrevisor seine Rechtsauffassung weiter.


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BGH, 10.08.2022 - Az: XII ZB 471/21

ECLI:DE:BGH:2022:100822BXIIZB471.21.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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