Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.857 Anfragen

Kostenfreiheit von Geschäften und Verhandlungen gem. § 64 Abs. 3 SGB X

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

1. Gemäß § 64 Abs. 2 SGB X sind Geschäfte und Verhandlungen, die aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nötig werden, kostenfrei.

2. Beantragt ein Betreuer einen Grundbuchauszug zum Nachweis von Haus- und Wohneigentum auf Verlangen des Sozialleistungsträgers, so besteht insoweit ebenfalls Kostenfreiheit gem. § 64 Abs. 2 SGB X. Hierbei ist zu beachten, dass die Vorlage nicht schon kraft Gesetzes angeordnet ist, sondern erst durch ein entsprechendes Verlangen des Leistungsträgers. Dabei ist es ausreichend, dass sich ein solches Verlangen unmittelbar aus dem Leistungsantrag ergibt.

3. Ein Grundbuchauszug ist dann nicht kostenfrei zu erteilen ist, sofern ein entsprechendes Verlangen des Sozialhilfeträgers nicht vorliegt und die beantragende Person nur „vorschnell“ tätig wird in Erwartung, der Sozialhilfeträger wird noch ein entsprechendes Verlangen formulieren.


AG Eschwege, 01.08.2019 - Az: DU-580-2


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant