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Mieterhöhung: Gutachten müssen aktuell sein

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vermieter können Mieterhöhungen nur mit aktuellen Gutachten begründen. Mehrere Jahre alte Gutachten sind für den Mieter nicht überprüfbar. Der Eigentümer kann damit eine Mieterhöhung nicht zulässig untermauern.

Daher wies das Gericht die Klage eines Vermieters zurück, der eine angestrebte Mieterhöhung mit einem drei Jahre alten Gutachten begründen wollte. Dies sei jedoch unwirksam, da der Mieter durch ein Gutachten in die Lage versetzt werde müsse, „den geforderten Mietzins nachzuvollziehen“. Bei einem drei Jahre alten Gutachten bleibt aber offen, ob es zwischenzeitlich nicht zu größeren Schwankungen auf dem Mietmarkt gekommen ist.


AG Eschwege - Az: 2 C 878/97

Quelle: Focus Online


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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