Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.134 Anfragen

Verlegung innerhalb der Unterbringungseinrichtung und die Aufgaben der Betreuungsbehörde

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Anwendbarkeit des § 326 FamFG auf den hier fraglichen Fall der Verlegung des Betroffenen innerhalb der Unterbringungseinrichtung ist zu verneinen. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift und auch dem Willen des Gesetzgebers enden die Aufgaben der zuständigen Betreuungsbehörde zur Hilfestellung, wenn die Zuführung des Betreuten zur Unterbringung erfolgt ist und dieser sich in der Unterbringungseinrichtung befindet. Bei der Unterbringung als solcher wird die Betreuungsperson durch die betreffende Anstalt unterstützt.

Auch der Verweis auf die Vorschriften des WTG rechtfertigt keine abweichende Beurteilung. Diese schützen den Betroffenen vor ungerechtfertigter Gewalt und Zwang. Eine gegebenenfalls auch mit Anwendung von Zwangsmitteln durchzuführende Verlegung des Betroffenen ist aber durch die bestehende betreuungsgerichtliche Unterbringungsgenehmigung gedeckt und legitimiert, sofern der Betreuer - wie hier - der Verlegung zustimmt.


LG Bielefeld, 27.07.2017 - Az: 23 T 452/17

ECLI:DE:LGBI:2017:0727.23T452.17.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant