Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.860 Anfragen

Erweiterung des Aufgabenkreises und die Betreuerauswahl

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ebenso wie für die Verlängerung einer Betreuung (§ 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG) gelten auch für die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 293 Abs. 1 Satz 1 FamFG) die Vorschriften über die Anordnung dieser Maßnahmen entsprechend. Wie der Senat im Zusammenhang mit der Verlängerung einer Betreuung bereits mehrfach entschieden hat, ist die Frage der Auswahl des Betreuers dann nicht am Maßstab des § 1908 b BGB zu beantworten, sondern in Anwendung des § 1897 BGB (BGH, 14.02.2018 - Az: XII ZB 507/17).

Das Gleiche gilt gemäß § 293 Abs. 1 Satz 1 FamFG für die Erweiterung der Betreuung auf einen bisher nicht umfassten Aufgabenkreis.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant