Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 394.080 Anfragen

Schulden und der Einwilligungsvorbehalt

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ein Großteil der Betreuten ist überschuldet. Verwertbares Vermögen ist nicht vorhanden, die meist geringen Einkünfte reichen allenfalls aus, um den Lebensunterhalt zu finanzieren - eine geregelter Schuldendienst ist dagegen nicht möglich.

Schutz vor weiteren Schulden: der Einwilligungsvorbehalt

Wenn zu befürchten ist, dass der Betreute sich auch in Zukunft vermögensschädigend verhalten wird, ist in jedem Fall die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Vermögensbereich notwendig (§ 1903 BGB).

Dieser hat zur Folge, dass Willenserklärungen des Betreuten auf dem durch den Einwilligungsvorbehalt abgedeckten Gebiet nur noch mit Zustimmung des Betreuers wirksam, ansonsten aber nichtig sind. In der Praxis geht es meist darum, dass der Betreute Ausgaben tätigt, die objektiv nicht notwendig sind und seine finanziellen Verhältnisse übersteigen.

Oft handelt es sich dabei um das Bestellen unnötiger Gegenstände im Versandhandel, Abschluss von Haustürgeschäften, hohe Telefonkosten durch sinnlose Telefongespräche und dergleichen. Da die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts durch das Betreuungsgericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens voraussetzt und deshalb erst nach einiger Zeit greift, ist in Eilfällen die Möglichkeit, zunächst die Einrichtung eines vorläufigen Einwilligungsvorbehaltes zu beantragen, die geeignete Maßnahme.

Aber auch ein vorläufiger Einwilligungsvorbehalt wirkt nur in die Zukunft. Geschäfte, die der Betreute in der Vergangenheit abgeschlossen hatte und die zu entsprechenden Schulden geführt haben, werden dadurch nicht mehr beeinflusst.
Stand: 01.09.2020 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.080 Beratungsanfragen

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

Verifizierter Mandant

Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant